IVD nimmt "eBay-Urteil" nicht hin

IVD nimmt "eBay-Urteil" nicht hin

Nachdem ein Gericht entschieden hat, dass eBay für das Anbieten indizierter und beschlagnahmter Medien nicht haftbar zu machen sei, hat der IVD eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Schon seit längerem kämpft der IVD gegen das Anbieten von indizierten und beschlagnahmten Medien in Internetauktionshäusern. Jetzt berichtet der Händlerverband, dass das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2003 geurteilt habe, dass eBay keine Haftung für illegale Angebote übernehmen müsse. Begründung: Das Auktionshaus habe keine Kenntnis von solchen Angeboten und eine Überprüfung sei nicht zumutbar. Laut IVD halte diese Sichtweise weder anderen Rechtsauffassungen noch dem Teledienstgesetz stand. Daher hat der IVD eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil eingelegt.

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