JuSchG: Länder verlängern Übergangsfristen

JuSchG: Länder verlängern Übergangsfristen
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Die Obersten Landesjugendbehörden haben die Übergangsfrist für die USK-Kennzeichnung von Spielen, die vor dem 1. April produziert wurden, verlängert. Damit wurde ein drohendes Retourenchaos abgewendet.

Für eine gesetzlich richtige Kennzeichnung muss das USK-Signet bei Spielen sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Datenträger aufgedruckt sein. Für Titel, die vor dem 1. April produziert wurden, war eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2003 vorgesehen. Demnach reicht es aus, das Kennzeichen nur auf der Verpackung anzubringen, notfalls auch per Klebesticker. Auf Grund der Vermarktungszyklen hätte das Ende der Übergangsregelung zum Jahreswechsel zu massiven Retouren geführt.

Nach Schätzungen des VUD, der sich intensiv um die Verlängerung bemüht hatte, hätte der Handel etwa 15 bis 20 Mio. Datenträger zurückgeschickt, die dann vernichtet worden wären, da eine nachträgliche Aufbringung des Kennzeichens auf den Datenträger unmöglich ist. Durch die jetzige Verlängerung haben beiden Seiten mehr Zeit für die Vermarktung - zumindest der meisten Titel - gewonnen. So dürfen Titel, die "Ohne Altersbeschränkung", "Ab sechs Jahren" oder "Ab zwölf Jahren" freigegeben sind und vor dem 1. April 2003 produziert wurden, nun bis Ende 2004 regulär verkauft werden, auch wenn das USK-Kennzeichen nur auf der Verpackung angebracht ist.

Wurde die Verpackung vor dem 1. April produziert, reicht es aus, wenn das USK-Siegel per Sticker angebracht ist. Für Titel ab 16 Jahren gilt die Verlängerung nicht. Sie müssen ab 1. Januar die gesetzlichen Vorlagen erfüllen oder dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Titel ohne Jugendfreigabe können unabhängig von der Kennzeichnung im Handel bleiben, da sie ohnehin nur an Erwachsene verkauft werden dürfen.

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