JuSchG: Übergangsregelung verlängert
Handel und Industrie können aufatmen. Die Übergangsregelung für die Alterskennzeichnung von Spielen, die ohne Altersbeschränkung, ab sechs oder ab 12 Jahren freigegeben sind, wurde verlängert.
Die intensiven Bemühungen des Verbands der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) um eine Verlängerung der Übergangsregelung für die Alterskennzeichnung von Spieledatenträgern haben gefruchtet. Laut VUD hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen dem Verband eine Verlängerung der Frist bis Ende 2004 bestätigt, zumindest für einen Teil der betroffenen Produkte. Ursprünglich hätten ab 1. Januar Spiele nur noch dann die gesetzliche Kennzeichnungspflicht erfüllt, wenn das USK-Kennzeichen sowohl auf der Hülle als auch auf dem Datenträger selbst aufgeruckt gewesen wäre. Produkte, die bspw. mittels Aufkleber nachträglich die Kennzeichnung erhielten, hätten nur noch an Erwachsene verkauft werden dürfen, auch wenn der Titel eigentlich keiner Altersbeschränkung unterliegt. Nach Verbandsschätzungen hätte dies zu einer Retournierung von 15 bis 20 Mio. Datenträgern aus dem Handel führen können, die im Schredder gelandet wären. Damit die verlängerte Übergangsregelung gilt, muss der Datenträger vor dem 1. April 2003 produziert worden sein und der Titel entweder eine USK "ohne Altersbeschränkung", "Freigegeben ab 6 Jahren" oder "Freigegeben ab 12 Jahren" haben. Wurde auch die Produkthülle vor dem 1. April 2003 produziert, darf das verbindliche Kennzeichen auch per Sticker aufgebracht sein.