Multimediaverband fordert Auskunftspflicht von Serviceprovidern
Um Internetpiraterie erfolgreich bekämpfen zu können, sei ein Auskunftsrecht der Inhalteanbieter gegenüber den Internet-Serviceprovidern "unentbehrlich", fordert der Multimedia Verband (dmmv) in einer Stellungnahme.
Die Internetkriminalität breite sich immer weiter aus, weil sich "die Täter im Schutz der Anonymität des Internets und in der Gewissheit einer überlasteten Strafverfolgung weitgehend ungehindert bewegen können", stellt der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) in einer Presseerklärung fest. Daher sei es für die Inhalteindustrie "unentbehrlich", bei der nächsten Urheberrechtsreform ein Auskunftsrecht gegenüber Internet-Serviceprovidern zu erlangen. Die Identität des jeweiligen Rechteverletzers müsse dem Copyrightinhaber auf Anfrage mitgeteilt werden. Gleichzeitig wehrt sich der Verband gegen Unterstellungen des privaten Instituts Ifross, wonach es den Rechtinhabern vor allem um das Sammeln von Kundendaten gehe. "Ein angemessener, verhältnismäßiger Auskunftsanspruch bezieht sich ausschließlich auf die Durchsetzung der Ansprüche der Rechteinhaber", heißt es in der Erklärung. Derzeit bereitet eine Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums den so genannten Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vor, in dem es auch um ein Auskunftsrecht gegenüber Internetanbietern gehen soll. Erste Ergebnisse sollen im Frühjahr 2004 vorliegen.