S.A.D. erfolgreich gegen Raubkopierer
Der Hersteller von Kopiersoftware hat vor dem Landgericht Bielefeld einen Prozess gegen den Inhaber ein Website gewonnen, der Produkte von S.A.D. zum illegalen Donwload angeboten hatte.
Vor dem Bielefelder Landgericht hat S.A.D. einen Verfahren gegen einen Raubkopierer gewonnen. In dem Rechtsstreit gegen den Inhaber einer Website, der Produkte von S.A.D. zum illegalen Download angeboten hatte, sprachen die Richter ein richtungweisendes Urteil. Der unterlegene Betreiber der Website muss unter Androhung eines Ordnungsgelds in Höhe von 250.000 Euro sicherstellen, dass keine illegalen Kopien der Software "MoviJack" über seine Homepage vertrieben werden. Zudem muss der Beklagte Domaininhaber für jede so verbreitete Softwareversion eine Lizenzgebühr an S.A.D. nachzahlen und hat die kompletten Gerichtskosten zu tragen. "Wir sind nicht bereit, der illegalen Verbreitung unserer Produkte nur mit Pressemitteilungen zu begegnen, wie so manch anderer. Wir handeln", hieß es aus dem Unternehmen. S.A.D. bietet u. a. die Softwarepakete "GameJack" und "MovieJack"" an, mit deren Hilfe Kopien von Spielen und Filmen gezogen werden können.