Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Anti-Indizierungsinitiative ein

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Anti-Indizierungsinitiative ein

Die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" musste einen Rückschlag hinnehmen. Aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses und Geringfügigkeit der begangenen Straftat hat die Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren gegen die Initiative eingestellt.

Am 19. Juni hatte der Computerspielhändler Jan Petersen bewusst gegen das geltende Jugendschutzgesetz verstoßen, indem er ein indiziertes Spiel an einen minderjährigen Kunden verkauft hatte. Im nachfolgenden Strafverfahren gegen Petersen wollte die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" darlegen, dass das Spiel zu Unrecht indiziert wurde, und so die gängigen Indizierungsverfahren aushebeln. Wie die Initiative jetzt mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Kiel die Ermittlungen in dem Fall eingestellt, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist. Der zuständige Staatsanwalt begründete die Entscheidung mit dem fehlenden öffentlichen Interesse und der Geringfügigkeit der begangenen Straftat. Für die Initiative eine nicht nachvollziehbare Begründung. Zeigten doch mehr als 35.000 virtuelle Unterschriften auf der eigens gestalteten Homepage, dass sehr wohl ein öffentliches Interesse bestehe. "Wenn selbst ein Strafverfahren wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt wird, welche Konsequenzen hat dann eine Ordnungswidrigkeit?", fragte Jan Petersen nach den Verhältnismäßigkeiten. Bei den Initiatoren einen bitteren Beigeschmack hinterlässt zudem eine bestimmte Formulierung der Staatsanwaltschaft: "Die Einstellung ist unter anderem im Hinblick darauf erfolgt, dass das Strafverfahren durch Sie [Jan Petersen] zu dem Zweck missbraucht werden sollte, die Streichung des Spiels 'Unreal Tournament 2003' vom Index der jugendgefährdenden Schriften zu erreichen." Für Jan Petersen und seine Unterstützer nur ein weiteres Zeichen dafür, dass das Jugendschutzgesetzt in seiner jetzigen Form geltenden europäischen Richtlinien widerspreche und nicht viel mehr sei als das Ergebnis eines "populistischen Sommers".

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