Urheberrecht: Die zweite Runde ist eröffnet
Vergütungssysteme und Privatkopie werden die zentralen Themen des zweiten Teils der Urheberrechtsreform sein. Auf der gestrigen Auftaktveranstaltung wurde die Marschrichtung festgelegt.
Nur drei Tage nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechts haben die Beratungen für die nächste Überarbeitung begonnen. Auf der gestrigen Auftaktveranstaltung in München wurde der Rahmen für die anstehenden Beratungen des so genannten Zweiten Korbes abgesteckt. Gerd Gebhardt als Vertreter der Musikindustrie forderte die "Rückführung der digitalen Privatkopie in ein Exklusivrecht"; Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch sollten auf analoge Datenträger beschränkt werden. Zur wirkungsvolleren Bekämpfung der Piraterie sei es notwendig, ein Auskunftsrecht gegenüber Internet-Service-Providern zu erlangen. Prof. Dr. Mathias Schwarz, Rechtsberater von Film20, forderte vom Zweiten Korb eine Stärkung der Rechtsposition der Produzenten in der Form, dass Rechte auch an unbekannten Nutzungsarten übertragen werden können. Außerdem wünschte er sich die Klarstellung, dass digitale Filmkopien dann als illegal betrachtet werden, wenn der Videostart des Films noch nicht stattgefunden hat. Reto M. Hilty vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum sieht die Gefahr einer "Instrumentalisierung des Urheberrechts". Oft gehe es nicht mehr um die Rechte der Urheber, sondern um die der Verwertungsindustrie. Volker Grassmuck von der Initiative privatkopie.net stellte fest, dass die digitale Kopie auch nach der ersten Reformstufe noch zulässig ist und "jetzt durchgesetzt werden muss". Reinhold Kreile von der GEMA warnte davor, bewährte Vergütungssysteme vorschnell aufzugeben: "Digital-Rights-Management-Lösungen werden seit fünf Jahren angekündigt - sie wird es auch in fünf Jahren nicht geben". Kreile sprach sich für die Privatkopie aus, verlangte aber eine angemessene Vergütung in Form von Geräte- und Leerkassettenabgaben. Helke Heidemann-Peuser von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Gleichstellung von digitaler und analoger Kopie und will im zweiten Korb die Verbraucherinteressen nach Datenschutz und Informationsrecht besser berücksichtigt wissen.