USK zieht Jahresbilanz 2003
Das Jahr 2003 war arbeitsreich für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Durch das neue Jugendschutzgesetz wurden zahlreiche Titel zur Nachkennzeichnung vorgelegt. Dadurch verzeichnete die Berliner Prüfinstanz nahezu eine Verdoppelung der vorgelegten Titel.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geht 2004 in das zehnte Jahr ihres Bestehens. Über 10.000 Produktionen wurden seit der Gründung 1994 bei der Berliner Prüfinstanz vorgelegt. Das neunte Jahr war durch das neue Jugendschutzgesetz durch einen erheblichen Mehraufwand gekennzeichnet. Ein hoher Anteil an Nachkennzeichnungen führte zu einer annähernden Verdoppelung der Prüfvorgänge gegenüber 2002. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 2286 Titel bei der USK geprüft, im Vorjahr waren es 1210 Titel. Dabei machten vor allem PC-Programme den größten Teil (52 Prozent) aus. Die absolute Anzahl geprüfter PC-Titel hat sich von 428 im Jahr 2002 auf 1191 im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt, die anzahl der Konsolenspieltitel stieg von 428 auf 1191. Führend in diesem Segment ist die PlayStation 2 mit insgesamt 358 vorgelegten Titeln. Es folgen Spiele für Nintendo Game Boy Advance mit 214 Prüfungen, Spiele für Microsoft Xbox mit 202 eingereichten Titeln sowie 138 GameCube-Titel. Für N-Gage, Handys und Pocket-PC wurden insgesamt 206 Spiele geprüft. Die Statistik der vergebenen Alterseinstufungen zeigt gegenüber 2002 ein nahezu unverändertes Bild. Nach wie vor wurden fast zwei Drittel aller eingereichten Titel mit eine Altersfreigabe unter 12 Jahren versehen. Unverändert blieb auch der Anteil der Entscheidungen oberhalb der USK-16-Empfehlung. Bei den 1806 Prüfvorgängen, die seit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes durchgeführt wurden, kam es lediglich 16-mal zu einem Veto des ständigen Vertreters der obersten Landesjugendbehörden. Lediglich zweimal wurde auf Antrag des Anbieters eine Entscheidung im Berufungsverfahren getroffen. Im Jahr 2003 wurden 50,6 Prozent der eingereichten Titel ohne Alterbeschränkung freigegeben. 14,4 Prozent bekamen die Kennzeichnung "Geeignet ab sechs Jahren", 18,7 Prozent sind freigeben ab 12 Jahren und 13,2 Prozent ab 16 Jahren. Für "Nicht geeignet unter 18 Jahren" (bis 31.3. 2003) wurden 0,2 Prozent der Spiele befunden, während 2,3 Prozent der Titel keine Jugendfreigabe nach dem neuen Jugendschutzgesetz erhielten. Bei 0,6 Prozent der Prüfungen wurde eine Kennzeichnung abgelehnt, was die Möglichkeit einer Indizierung offen hält.